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   RG, 31.03.1933 - I 254/33   

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RG, 31.03.1933 - I 254/33 (https://dejure.org/1933,318)
RG, Entscheidung vom 31.03.1933 - I 254/33 (https://dejure.org/1933,318)
RG, Entscheidung vom 31. März 1933 - I 254/33 (https://dejure.org/1933,318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann eine durch Schläge auf den Kopf eines Schlafenden bewirkte sofortige Betäubung oder Tötung, die keinen Widerstand aufkommen läßt, als Gewalt gegen die Person im Sinne des § 249 StGB. beurteilt werden? 2. Welche Beurteilung ist geboten, wenn ein auf einem bedingten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 183
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    § 249 StGB setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwertiger Gefahr für Leib oder Leben droht (RGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NJW 1969, 919 [BGH 13.12.1968 - IV ZR 685/68]; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 4 StR 604/81).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Der Tatbestand des Raubes erfordert allerdings, daß die Gewalt das Mittel sein muß, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73

    Auf Bewußtlosigkeit beruhende Unfähigkeit eines Opfers zur Äußerung seines

    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon mehrfach ausgesprochen, daß Gewalt gegen eine Person auch dann vorliegen kann, wenn der Betroffene sie nicht als solche empfindet (BGH NJW 1953, 350 Nr. 14; BGHSt 4, 210, 211, 212; 16, 341, 343; vgl. auch RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51

    Rechtsmittel

    Besteht eine fortgesetzte Tat aus mehreren Teilakten, die teils einer leichteren, teils einer schwereren Form derselben strafbaren Handlung zugehören, so ist auf die fortgesetzte Tat die gegen die schwerere Form gerichtete Strafdrohung anzuwenden (RGSt 67, 183, 188).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Es mag angekommen werden, dass sich der Angeklagte dem Antrag angeschlossen hat (vgl RGSt 58, 141; 67, 183).
  • BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand des § 249 StGB setzt voraus, daß die Gewalt gegen die Person als Mittel der Wegnahme, also zum Zweck und mit den Ziele der Wegnahme eingesetzt wird (vgl. RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 17.01.1967 - 1 StR 645/66

    Vorliegen einer Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei einer heimtückischen Tötung -

    Das dort zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 210 [BGH 21.05.1953 - StR 4 787/52 ]; vgl. auch RGSt 67, 183, 186 und OGHSt 3, 113, 114) betraf einen Fall, in dem das Opfer durch Gewalteinwirkung bewußtlos gemacht worden war, um es ausplündern zu können; anders als im vorliegenden Fall bisher festgestellt, übten die Täter dort also Gewalt zum Zweck der Wegnahme.
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70

    Voraussetzungen des Raubtatbestandes - Köperverletzung und Diebstahl in

    Der Tatbestand des Raubes erfordert bei Gewaltanwendung, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 15.07.1964 - 2 StR 252/64

    Rechtsmittel

    Sich damit auseinanderzusetzen, daß das Opfer der Körperverletzung und das Opfer des versuchten Raubes nicht identisch waren, bestand für die Jugendkammer angesichts der von ihr getroffenen Feststellungen kein Anlaß; denn hiernach diente der tätliche Angriff des Angeklagten Friedhelm R. auf den Ehemann K. dazu, diesen auszuschalten und dadurch die Wegnahme der Ledertasche der Ehefrau durch Hans-Jürgen R. zu ermöglichen (vgl. im übrigen hierzu RGSt 67, 183, 186; 69, 327, 330; auch BGHSt 4, 210).
  • BGH, 11.05.1960 - 2 StR 643/59

    Definition einer Gewaltanwendung - Entscheidung über die Bildung einer

    Es ist auch ohne Belang, ob die Gewalt wirklich zur Ermöglichung der Wegnahme erforderlich war und das Opfer die Anwendung der Gewalt empfindet (BGHSt 4, 211 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 02.06.1959 - 5 StR 208/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 145/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1956 - 3 StR 167/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1963 - 1 StR 534/62

    Möglichkeit einer mehrmaligen Verführung desselben Minderjährigen - Bestehen

  • BGH, 12.08.1959 - 2 StR 325/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1951 - 4 StR 108/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.11.1965 - 2 StR 415/65

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub - Ablehnung

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